Teilnahmebedingungen urbEXPO 2019, Bochum

  1. Das Mindestalter für Bewerber beträgt 18 Jahre.
  2. Die urbEXPO 8 wird ausschließlich serielle Arbeiten zeigen.
  3. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Vita, bis zu 4 Fotoserien - empfohlen werden zwei bis drei Serien - mit jeweils 4 bis 12 Einzelmotiven mit inhaltlichem Bezug zu den Themen »Lost Places« und »Ästhetik des Verfalls« sowie einer Beschreibung zu jeder eingereichten Serie, Bilddaten zu den eingereichten Serien (mind. 1000 Px, max. 2000 Px längere Seite). Zusätzlich sind die realen Bildmaße der Einzelbilder und die Art der Präsentation (Aludibond, Acrylglas, Rahmung, etc.) anzugeben. Ein entsprechendes PDF-Formular für Vita und die Fotoserien steht zum Download bereit.
  4. Künstler, die bereits an einer urbEXPO in Bochum teilgenommen haben, können sich erneut bewerben. Bei den eingereichten Arbeiten ist darauf zu achten, dass diese noch nicht im Rahmen einer urbEXPO in Bochum ausgestellt wurden.
  5. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
  6. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 10. Januar 2019 wählt das Kuratorium die teilnehmenden Künstler aus und informiert diese bis spätestens 18. Januar 2019. Die Entscheidung des Kuratoriums ist nicht anfechtbar.
  7. Mit seiner Bewerbung sichert der Künstler – vorbehaltlich eines positiven Bescheids der Jury – seine Teilnahme an der urbEXPO 8 Bochum zu. Künstler, die zur urbEXPO 8 Bochum zugelassen werden, entrichten eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 €. In der Teilnahmegebühr ist ein Freiexemplar des Ausstellungskatalogs zur urbEXPO 8 Bochum je Künstler inbegriffen; weitere Exemplare des Katalog können von den teilnehmenden Künstlern zum Selbstkostenpreis erworben werden. Die Bankverbindung erhalten die ausgewählten Künstler mit ihrer Teilnahmebestätigung.
  8. Ausstellungshonorare, Reise- und Transportkostenzuschuss können seitens des Veranstalters nicht gewährt werden. Auf Wunsch des ausstellenden Künstlers kann jedoch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden, mit der der Künstler bei entsprechenden Stellen und Institutionen Fördermittel auf eigene Rechnung und Initiative beantragen kann.
  9. Die zugelassenen Teilnehmer der urbEXPO 8 können ihre Exponate zu stark vergünstigten Konditionen über unseren Partner Saal Digital GmbH produzieren lassen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit dem Zulassungsbescheid.
  10. Die Werke sind während der urbEXPO seitens des Veranstalters nicht versichert; bei Veranstaltungen eines zusätzlichen Rahmenprogramms wird nach Ermessen des Veranstalters jedoch ein Sicherheitsdienst eingesetzt.
  11. Mit der Bewerbung akzeptiert jeder zugelassene Künstler den Ausstellungsvertrag. Dieser ist von allen Bewerbern, die zur Ausstellung der urbEXPO 8 zugelassen werden, bis spätestens 1. Februar 2019 (Datum des Poststempels) an die Veranstalter ausgefüllt und unterschrieben per Post zuzustellen.
  12. Alle zugelassenen Künstler haben freien Eintritt zur Ausstellung der urbEXPO 8.
Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Bewerber; unabhängig davon, ob die Bewerbung initativ oder auf Einladung des urbEXPO-Teams erfolgt ist. Die Bewerbung ist über das Online-Formular vom 7. Oktober 2018 bis einschließlich 23. Dezember 2018 möglich.